Kassen- oder Privatpatient?
Ab dem 1.
Januar 2004 kann jeder Kassenpatient das so genannte Erstattungsverfahren
wählen. Danach erhält er Rechnungen wie ein Privatpatient.
Dabei wird der 1,7 fache Gebührensatz zur Abrechnung gebracht.
Diese reicht er seiner Kasse ein und erhält eine Erstattung
in der Größenordnung der üblichen Kassenleistung
abzüglich Praxisgebühr einmal pro Quartal. Damit steht Ihnen das gesamte innovative Spektrum der
weitergehenden Diagnostik und therapeutischen Maßnahmen zur
Verfügung. Viele der neuen bildgebenden Verfahren zur Befunddokumentation
werden nicht erstattet und bieten weitergehende Hinweise zur Beurteilung der Erkrankungen.
Neben einem innovativen Spektrum an Untersuchungen ist eine fundierte
Beurteilung der Befunde gesichert.